Verlängerung: Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Mehr Flexibilität beim Arbeiten und Leben in Österreich

Wer mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte in Österreich lebt und arbeitet, kann vor Ablauf des Aufenthaltstitels die Rot-Weiß-Rot-Karte plus beantragen. Diese bietet erweiterte Rechte und ermöglicht einen flexibleren Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Voraussetzung ist in der Regel, dass die Person innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate unter den maßgeblichen Voraussetzungen in Österreich beschäftigt war. Der Antrag kann innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der bestehenden Rot-Weiß-Rot-Karte gestellt werden.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist für drei Jahre gültig und bietet einen unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass Inhaberinnen und Inhaber nicht mehr an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden sind und auch die Möglichkeit haben, selbstständig tätig zu sein.

Vorteile
der Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte plus erhalten Sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Sie sind nicht mehr an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und können grundsätzlich in ganz Österreich sowie in unterschiedlichen Branchen arbeiten. Dadurch bietet die Rot-Weiß-Rot-Karte plus mehr berufliche Flexibilität, bessere Entwicklungsmöglichkeiten und größere Sicherheit für Ihre langfristige Zukunft in Österreich.

Verlängerungszeitraum

Gültigkeitsdauer
3 Jahre

Antragsvoraussetzung

Mindestens 21 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in Österreich innerhalb der Gültigkeitsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte.

Wichtiger Hinweis zur rechtzeitigen Antragstellung

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb von drei Monaten vor Ablauf des bestehenden Aufenthaltstitels eingebracht werden. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, kann er als neuer Antrag behandelt werden.

In diesem Fall muss das Aufenthaltsverfahren erneut durchlaufen werden. Je nach Situation kann es erforderlich sein, Österreich vorübergehend zu verlassen.