Wechsel des Arbeitgebers

Die Rot-Weiß-Rot-Karte berechtigt ausländische Fachkräfte, für 24 Monate in Österreich zu leben und bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Die Beschäftigung ist dabei an jenen Arbeitgeber gebunden, der im Antrag angegeben und genehmigt wurde.

Ein Wechsel des Arbeitgebers ist möglich, erfordert jedoch einen neuen Antrag bzw. eine entsprechende Genehmigung. Beendet der Arbeitgeber seine Tätigkeit oder verlässt die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Stelle, muss für eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ein Antrag auf Arbeitgeberwechsel gestellt werden – in der Regel im selben oder einem passenden Berufsfeld.

So bleibt sichergestellt, dass der Aufenthalt und die Beschäftigung in Österreich weiterhin rechtlich abgesichert sind.

Anforderungen für den Wechsel des Arbeitgebers

Qualifikation prüfen

Die Ausbildung und Berufserfahrung der Bewerberin oder des Bewerbers müssen mit einem Beruf auf der aktuellen Mangelberufsliste übereinstimmen.

Punktebewertung

Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss nach den von den österreichischen Behörden festgelegten Kriterien mindestens 55 Punkte erreichen.

Passende Arbeitsstelle

Der neue Arbeitgeber muss eine Stelle anbieten, die der Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung der Bewerberin oder des Bewerbers entspricht.

Faire Entlohnung

Der Arbeitgeber muss die Bewerberin oder den Bewerber gemäß den geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen entlohnen. Die Bezahlung muss der jeweiligen Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung entsprechen.

Berufe abgleichen

Die Spezialisierung des Bewerbers muss in der aktuellen österreichischen Liste der Berufe mit Arbeitskräftemangel aufgeführt sein
.

Scoring

Der Antragsteller muss nach den von den österreichischen Behörden festgelegten Kriterien mindestens 55 Punkte erreichen.

Geeignete Arbeitsposition

Der neue Arbeitgeber muss eine Stelle anbieten, die für die Berufsausbildung des Bewerbers geeignet ist.

Faire Entlohnung

Der Arbeitgeber muss den Bewerber gemäß den Bedingungen des Tarifvertrags zu einem Lohn beschäftigen, der seiner beruflichen Ausbildung und Erfahrung entspricht