Ein Wechsel des Arbeitgebers ist möglich, erfordert jedoch einen neuen Antrag bzw. eine entsprechende Genehmigung. Beendet der Arbeitgeber seine Tätigkeit oder verlässt die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Stelle, muss für eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ein Antrag auf Arbeitgeberwechsel gestellt werden – in der Regel im selben oder einem passenden Berufsfeld.
So bleibt sichergestellt, dass der Aufenthalt und die Beschäftigung in Österreich weiterhin rechtlich abgesichert sind.

Die Ausbildung und Berufserfahrung der Bewerberin oder des Bewerbers müssen mit einem Beruf auf der aktuellen Mangelberufsliste übereinstimmen.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss nach den von den österreichischen Behörden festgelegten Kriterien mindestens 55 Punkte erreichen.

Der neue Arbeitgeber muss eine Stelle anbieten, die der Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung der Bewerberin oder des Bewerbers entspricht.

Der Arbeitgeber muss die Bewerberin oder den Bewerber gemäß den geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen entlohnen. Die Bezahlung muss der jeweiligen Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung entsprechen.
Die Spezialisierung des Bewerbers muss in der aktuellen österreichischen Liste der Berufe mit Arbeitskräftemangel aufgeführt sein
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Der Antragsteller muss nach den von den österreichischen Behörden festgelegten Kriterien mindestens 55 Punkte erreichen.
Der neue Arbeitgeber muss eine Stelle anbieten, die für die Berufsausbildung des Bewerbers geeignet ist.
Der Arbeitgeber muss den Bewerber gemäß den Bedingungen des Tarifvertrags zu einem Lohn beschäftigen, der seiner beruflichen Ausbildung und Erfahrung entspricht
Für weitere Informationen oder individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.