Familienzusammenführung

Inhaberinnen und Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte können ihre Familienangehörigen nach Österreich nachholen, sofern die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung erfüllt sind.

Der Antrag kann entweder gemeinsam mit dem Antrag auf die Rot-Weiß-Rot-Karte oder zu einem späteren Zeitpunkt separat nach Ausstellung der Karte gestellt werden.

Ehepartnerinnen und Ehepartner erhalten in der Regel eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus und damit eigene Aufenthalts- und Arbeitsrechte in Österreich. Dadurch können sie sowohl unselbstständig beschäftigt als auch selbstständig tätig werden.
So haben Familien die Möglichkeit, ihren Lebensmittelpunkt gemeinsam in Österreich aufzubauen.

Wer kann Familienzusammenführung beantragen?

Von der Familienzusammenführung können insbesondere folgende Angehörige profitieren:
Ehepartnerinnen und Ehepartner ab 21 Jahren Minderjährige Kinder unter 18 Jahren

Rechte nach der Familienzusammenführung

Familienangehörige, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich kommen, erhalten in der Regel eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt nicht nur zum legalen Aufenthalt in Österreich, sondern bietet auch freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Damit können Familienangehörige sowohl unselbstständig beschäftigt als auch selbstständig tätig werden.

Antragsvoraussetzungen für die Familienzusammenführung

Für die Familienzusammenführung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Ausreichendes Einkommen Nachweis, dass der Lebensunterhalt der Familie in Österreich gesichert ist. Angemessene Unterkunft Nachweis einer dauerhaften und geeigneten Wohnung für die Familie. Deutschkenntnisse auf A1-Niveau In bestimmten Fällen müssen Familienangehörige grundlegende Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen kein Deutschnachweis erforderlich ist.