Antrag

Bevor Sie sich für das österreichische Qualifizierte Einwanderungsprogramm bewerben, stellen Sie sicher, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen im Besitz eines Reisepasses sein und dürfen bei Ihrer Einreise in die EU keinen rechtlichen Hindernissen unterliegen.

Ihr Strafregister muss frei von Einträgen sein.

Ein zertifikat/ein diplom und ein zeugnis, aus dem herausgeht, dass sie mindestens 2 jahre berufsbildung genossen haben

Dokumente, die ihre erfahrungen im bereich der beruflichen ausbildung belegen

Mangelberufe

Die österreichische Regierung veröffentlicht jedes Jahr eine Liste jener Berufe, in denen ein besonderer Arbeitskräftebedarf besteht. Diese sogenannte Mangelberufsliste zeigt, in welchen Bereichen qualifizierte Fachkräfte gesucht werden und eröffnet dadurch wichtige Beschäftigungsmöglichkeiten in Österreich.

Die Mangelberufsliste umfasst sowohl bundesweite Mangelberufe als auch Berufe, in denen nur in bestimmten Bundesländern ein regionaler Arbeitskräftemangel besteht.

Auf der Liste finden sich zahlreiche handwerkliche und praxisorientierte Berufe, zum Beispiel Köchinnen und Köche, Fleischerinnen und Fleischer, Konditorinnen und Konditoren, Kfz-Technikerinnen und Kfz-Techniker, Tischlerinnen und Tischler, Malerinnen und Maler, Schweißerinnen und Schweißer, Elektrikerinnen und Elektriker, Dachdeckerinnen und Dachdecker sowie Installateurinnen und Installateure.

Darüber hinaus werden auch Berufe mit höherer Qualifikation gesucht, etwa in den Bereichen IT, Medizin, Pflege, Technik, Elektrotechnik, Bauwesen, Maschinenbau und Ingenieurwesen.

Damit bietet die Mangelberufsliste qualifizierten Arbeitskräften aus unterschiedlichen Branchen eine gute Grundlage, um berufliche Chancen in Österreich zu nutzen.

Punktebewertung für Fachkräfte in Mangelberufen

Anträge auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte werden nach einem festgelegten Punktesystem bewertet. Dabei werden Kriterien wie Berufsausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter berücksichtigt.

Für qualifizierte Fachkräfte in Berufen mit bundesweitem oder regionalem Arbeitskräftemangel ist eine Mindestpunktzahl von 55 Punkten erforderlich. Zusätzlich ist ein verbindliches Stellenangebot eines österreichischen Arbeitgebers notwendig, um den Antrag stellen zu können.

Die folgende Übersicht zeigt, für welche Kriterien Punkte vergeben werden. So können Bewerberinnen und Bewerber ihre Voraussetzungen besser einschätzen und erkennen, in welchen Bereichen sie besonders gut abschneiden oder sich noch verbessern können.

Welches Kriterium bringt also wie viele Punkte?

Anhand der nachstehenden Tabelle können Sie Ihre Stärken erkennen und feststellen, in welchen Bereichen Sie sich verbessern müssen.

Anerkannte Berufsausbildung und Qualifikationsnachweise

Für viele Mangelberufe in Österreich muss eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden. Diese sollte mit einer mehrjährigen österreichischen Lehrausbildung vergleichbar sein. Je nach Beruf kann auch eine höhere Ausbildung, ein Schulabschluss mit Universitätsreife oder ein abgeschlossenes Studium erforderlich sein. Eine formale Anerkennung oder Gleichhaltung der Ausbildung ist jedoch nicht in allen Fällen notwendig. Sie ist vor allem bei sogenannten reglementierten Berufen erforderlich. Dazu zählen unter anderem Gesundheitsberufe, Lehrberufe an öffentlichen Schulen sowie pädagogische Tätigkeiten im Kindergartenbereich.

Für die meisten Berufe ist keine formale Anerkennung und keine Gleichwertigkeit mit einer österreichischen Lehrabschlussprüfung erforderlich. Bei der Beantragung der Rot-Weiß-Rot-Karte wird die Qualifikation im Rahmen der Antragsprüfung anhand der vorgelegten Ausbildungs- und Berufsnachweise beurteilt.

Hinweis: Für bestimmte Berufe, etwa im öffentlichen Verkehr, können besondere Regelungen gelten, da berufsspezifische Qualifikationen oder Prüfungen teilweise direkt in Österreich erworben bzw. abgelegt werden müssen.

Sprachzertifikate für die Punktebewertung


Deutsche Sprachzertifikate


Englisch Sprachzertifikate

International anerkannte Sprachzertifikate nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER/CEFR) können ebenfalls als Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegt werden, etwa für Französisch, Spanisch, Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch.

Erforderliche Dokumente für den Antrag Antragsunterlagen

Erforderliche Dokumente für den Antrag
Antragsunterlagen

Für die Beantragung werden in der Regel verschiedene Unterlagen benötigt, die Ausbildung, Berufserfahrung und persönliche Voraussetzungen nachweisen.

Ausbildungsnachweise
Dazu zählen Zertifikate, Diplome, Abschlusszeugnisse oder andere Nachweise über die absolvierte Berufsausbildung.

Dienstzeitenauszughriften
Falls vorhanden, sollten auch relevante Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschriften beigefügt werden.

Sozialversicherungsnachweis / Dienstzeitenbestätigung
Als Nachweis der bisherigen Beschäftigungszeiten kann ein offizieller Sozialversicherungs- bzw. Dienstzeitenauszug erforderlich sein.

Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers
Für die nachgewiesene Berufserfahrung wird eine unterschriebene und abgestempelte Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers benötigt. Daraus sollte hervorgehen, in welchem Zeitraum und in welcher Position die Tätigke

Geburtsurkunde
Eine aktuelle Geburtsurkunde kann als Nachweis der persönlichen Daten erforderlich sein.

Reisepasskopie
Erforderlich ist eine Kopie der Datenseite des Reisepasses, auf der die persönlichen Angaben ersichtlich sind.

Sprachzertifikate
Vorhandene Fremdsprachenzertifikate können als Nachweis der Sprachkenntnisse beigelegt werden.

Biometrisches Foto
Das Foto sollte den offiziellen Anforderungen entsprechen: 35 mm breit und 45 mm hoch, aktuell und nicht älter als sechs Monate. Das Gesicht muss klar erkennbar sein und den Vorgaben für biometrische Passfotos entsprechen.

Lebenslauf
Der Lebenslauf sollte kurz, übersichtlich und vollständig sein. Er sollte persönliche Daten, Kontaktdaten, Fachgebiet, Ausbildung, Berufsausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse enthalten. Wichtig ist, dass die Angaben im Lebenslauf mit den eingereichten Ausbildungs- und Erfahrungsnachweisen übereinstimmen.

  • Alle Dokumente sollten vollständig, gut lesbar und ordnungsgemäß eingescannt im PDF-Format eingereicht werden.
  • Nach der Antragstellung kann das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) bei Bedarf zusätzliche Unterlagen oder Nachweise anfordern.
  • Die im Rahmen des Antrags auf die Rot-Weiß-Rot-Karte eingereichten Informationen und Dokumente werden vom AMS geprüft und bewertet. Diese Beurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Verfahrens und entscheidend für die weitere Bearbeitung des Antrags.

Antragsprozess

Ihr erster Schritt zu Arbeit und Aufenthalt in Österreich

Wer in Österreich legal leben und arbeiten möchte, durchläuft ein offizielles Verfahren mit klar definierten Voraussetzungen und Abläufen. Damit der Prozess erfolgreich und möglichst reibungslos verläuft, ist es wichtig, die richtigen Schritte rechtzeitig und vollständig umzusetzen.

Als Primo Personal begleiten wir unsere Kandidatinnen und Kandidaten durch alle Phasen dieses Verfahrens – strukturiert, transparent und zuverlässig. Von der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen über das Visumverfahren bis hin zur ersten Anmeldung in Österreich unterstützen wir Sie Schritt für Schritt.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf des Antragsprozesses.

Voraussetzungen für den Antrag


Voraussetzungen für den Antrag Um den Antragsprozess zu starten, muss die Kandidatin oder der Kandidat bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Reisepass und Ausreise Es dürfen keine rechtlichen Hindernisse für die Ausstellung eines Reisepasses oder die Ausreise bestehen. Einwandfreies Strafregister Ein aktueller Strafregisterauszug ohne relevante Einträge ist erforderlich. Beruf auf der Mangelberufsliste Die Qualifikation muss zu einem Beruf passen, der auf der aktuellen österreichischen Mangelberufsliste geführt wird. Nachweis der beruflichen Qualifikation Die berufliche Ausbildung und Erfahrung müssen durch offizielle Dokumente nachgewiesen werden. Mindestens 55 Punkte im Bewertungssystem Die erforderliche Mindestpunktzahl für den Antrag beträgt 55 Punkte. Verbindliches Stellenangebot Es muss ein verbindliches Stellenangebot eines österreichischen Unternehmens vorliegen.

Vorbereitung der Unterlagen und Antragstellung

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden die nächsten Schritte vorbereitet:

Vertragsabschluss Es wird ein Vertrag zwischen Primo Personal und der Bewerberin bzw. dem Bewerber abgeschlossen.

Vollständige Unterlagen Die erforderlichen Dokumente der Bewerberin bzw. des Bewerbers sowie des Arbeitgebers liegen vollständig vor.

Nach Abschluss dieser Schritte wird das offizielle Antragsverfahren eingeleitet.

Prüfungs- und Bewertungsprozess


Der Antrag wird vom österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) geprüft und bewertet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa 8 bis 10 Wochen.

Während der Prüfung kann das AMS bei Bedarf zusätzliche Unterlagen oder Nachweise anfordern. Nach positiver Entscheidung wird die Genehmigung an die zuständige österreichische Vertretungsbehörde weitergeleitet, damit die nächsten Schritte im Aufenthaltsverfahren eingeleitet werden können.

D-Visumantrag und Reisevorbereitung

Nach der positiven Entscheidung wird der Antrag auf ein D-Visum über das zuständige Antragszentrum eingereicht. Nach der Antragstellung wird der Reisepass in der Regel innerhalb von 1 bis 1,5 Wochen an die angegebene Adresse zugestellt.

Sobald der Reisepass eingelangt ist, legt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller das geplante Flugdatum fest und informiert Primo Personal darüber.

Auf Grundlage des gemeinsamen Zeitplans organisiert Primo Personal den erforderlichen Termin für die Fingerabdruckregistrierung und Abholung der Rot-Weiß-Rot-Karte in Österreich.

Erste Schritte nach der Ankunft in Österreich

Nach der Ankunft in Österreich muss sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller innerhalb von drei Werktagen am Wohnsitz anmelden. Diese Anmeldung erfolgt über den sogenannten Meldezettel.

Beim vereinbarten Termin bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde werden die Fingerabdrücke erfasst. Anschließend wird der Termin für die Abholung der Rot-Weiß-Rot-Karte in der Regel per E-Mail mitgeteilt.

Nach Erhalt der Rot-Weiß-Rot-Karte kann die Antragstellerin bzw. der Antragsteller offiziell in Österreich zu arbeiten beginnen.