Wer seit mindestens 21 Monaten in Österreich mit der Rot-Weiss-Rot-Karte versichert ist, kann innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf seines Aufenthaltstitels die Rot-Weiss-Rot-Karte Plus beantragen, die weitergehende Rechte bietet.
Mit der Rot-Weiss-Rot-Karte Plus haben Sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden sind und in ganz Österreich und in jeder Branche arbeiten können.
Integrationsmodul 1 Anforderungen erfüllt -> 3 Jahre
Integrationsmodul 1 Anforderungen noch nicht erfüllt -> 1 Jahr
Mindestens 21 Monate versicherte Beschäftigung in Österreich
erfüllen die Anforderungen des Integrationsmoduls 1
Der Verlängerungsantrag muss innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden. Anträge, die nicht innerhalb der festgelegten Frist eingereicht werden (Verlängerungsantrag), werden als neuer Antrag betrachtet. In diesem Fall muss das Verfahren für die Aufenthaltsgenehmigung von vorne beginnen und in manchen Fällen kann es notwendig sein, Österreich zu verlassen.