FAMILIEN-TREFFEN

Inhaber einer Rot-Weiss-Rot-Karte, die die Antragsvoraussetzungen für die Familienzusammenführung erfüllen, können auch Familienangehörige zur Familienzusammenführung nach Österreich holen.

Je nach Wunsch des Antragstellers kann der Antrag auf Familienzusammenführung gleichzeitig mit dem Antrag auf die Rot-Weiss-Rot-Karte oder als separater Antrag nach Ausstellung der Karte gestellt werden.

Wer kann davon profitieren?

Ehepartner über 21 Jahre

Kinder unter 18 Jahren

Rechte nach der Familienzusammenführung

Familienmitglieder, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich kommen, reisen als Inhaber der Rot-Weiss-Rot-Karte Plus ein. Dieser besondere Aufenthaltstitel gewährt nicht nur das Recht auf Aufenthalt, sondern auch vollen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Kriterien für die Bewerbung

Finanzielle Qualifikation: Nachweis eines für den Lebensunterhalt der Familie in Österreich ausreichenden Einkommens

Nachweis einer langfristigen Unterkunft: Nachweis einer dauerhaften und angemessenen Wohnung

Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1: Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache durch die antragstellenden Familienmitglieder im Alter von 14-18 Jahren