Rot-Weiss-Rot-Karte

Die Rot-Weiss-Rot-Karte ist ein Lichtbildausweis, der Fachkräften aus Drittstaaten ausgestellt wird, um den Mangel an Fachkräften in bestimmten Berufen in Österreich zu beheben. Diese Karte ist sowohl eine legale Arbeitserlaubnis als auch eine Aufenthaltsgenehmigung in einem Dokument.

Um eine Rot-Weiss-Rot – Karte beantragen zu können, müssen sowohl die rechtlichen als auch die fachlichen Qualifikationskriterien vollständig erfüllt sein. Alle der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Antrag eingereicht werden kann:

Rechtliche Anforderungen:

  • Sie haben einen gültigen Reisepass und keine rechtlichen Hindernisse für die Ausreise in Länder der Europäischen Union
  • Unbescholtenes Strafregister (sowohl in der Türkei als auch in einem anderen Land, wenn ein Wohnsitz in diesem Land besteht)

Fachliche und technische Konformitätsanforderungen:

  • Mindestens 2-jährige Berufsausbildung in einer Berufsgruppe, die in der jährlich von der österreichischen Regierung veröffentlichten Liste des Arbeitskräftemangels aufgeführt ist
  • Berufserfahrung in dem entsprechenden Berufsfeld haben
  • Erreichen von insgesamt mindestens 55 Punkten mit zusätzlichen Kriterien wie Alter und Fremdsprachenkenntnisse
  • ein verbindliches Stellenangebot (Vertrag) von einem österreichischen Arbeitgeber

Alle Drittstaatsangehörigen, die diese Bedingungen erfüllen, sind berechtigt, eine Rot-Weiß-Rot – Karte zu beantragen. Die österreichischen Behörden prüfen den beruflichen Hintergrund des Bewerbers, seine Dokumente und die Gültigkeit des Stellenangebots. Wenn ein Kriterium nicht erfüllt ist, kann das Bewerbungsverfahren nicht gestartet werden.

Die Rot-Weiss-Rot-Karte ist nicht nur eine befristete Arbeitserlaubnis in Österreich, sondern öffnet auch die Tür zu mehr dauerhaften Rechten. Die wichtigsten Vorteile sind die folgenden:

  • 24 Monate legaler Aufenthalt und Arbeit in Österreich
  • Möglichkeit, Ehepartner und Kinder im Rahmen der Familienzusammenführung legal nach Österreich zu holen
  • Visumfreies Reisen im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen
  • Am Ende der Laufzeit bietet Ihnen die Rot-Weiss-Rot-Karte Plus die Möglichkeit, in ein breiteres Spektrum von Rechten zu wechseln (Arbeitserlaubnis ohne Arbeitgeber, langfristiger Aufenthalt)
Die Rot-Weiss-Rot-Karte ist nicht nur ein Aufenthaltstitel, sondern auch der erste Schritt bei der Planung einer langfristigen Karriere in Österreich. Sie bietet qualifizierten Arbeitnehmern in geeigneten Berufsgruppen große Vorteile und spielt eine wichtige Rolle beim Übergang zur Familienzusammenführung und zum dauerhaften Aufenthalt.

Anträge auf die Rot-Weiss-Rot-Karte werden in der Regel innerhalb von 2 bis 2,5 Monaten bearbeitet, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Aber diese Zeit;

  • Unzulänglichkeiten in der Bewerbungsakte
  • Überprüfung der Dokumente
  • Intensität der Bearbeitung durch die österreichischen Behörden, bei denen der Antrag eingereicht wird

kann je nach diesen Faktoren variieren. Es ist von großer Bedeutung, dass die Dokumente rechtzeitig, vollständig und im richtigen Format eingereicht werden, um das Antragsverfahren nicht zu stören.

Ja, die Aufenthaltserlaubnis von Inhabern einer Rot-Weiss-Rot-Karte kann unter bestimmten Umständen aufgehoben werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Umstände aufgeführt, die zur Annullierung einer Aufenthaltserlaubnis führen können:

Wenn Sie kein neues Stellenangebot erhalten oder den Prozess des Stellenwechsels nicht eingeleitet haben:

Wenn Ihr Arbeitsvertrag gekündigt wird und Ihnen keine neue Stelle angeboten wird, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis erlöschen, wenn Sie das Bewerbungsverfahren nicht einleiten. Ebenso kann im Falle einer Entlassung Ihre Aufenthaltserlaubnis erlöschen, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Monaten eine neue Stelle finden und sich bewerben.

Entlassung des Arbeitgebers oder Streit zwischen den Parteien:

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entlässt und der Arbeitnehmer nicht nach einer neuen Stelle sucht oder den neuen Arbeitgeber kontaktiert, ist die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr gültig. Dies wirkt sich auch auf die Regeln für den Wechsel des Arbeitsortes aus.

Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen:

Wenn das Stellenangebot, auf das Sie sich bewerben, nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, z.B. wenn die Qualifikationsanforderungen für das Berufsfeld nicht erfüllt sind, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis aufgehoben werden. In diesem Fall wird von dem Inhaber der Rot-Weiss-Rot-Karte erwartet, dass er ein gültiges Stellenangebot einholt und sich gemäß den einschlägigen Vorschriften bewirbt.

Bereitstellung falscher Informationen oder irreführender Aussagen:

Die Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn die bei der Beantragung gemachten Angaben irreführend sind, Dokumente gefälscht oder falsche Angaben gemacht wurden. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften können die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beeinträchtigen.

Versäumnis, eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen:

Wird bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis kein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt, erlischt die Erlaubnis. Inhaber einer Rot-Weiss-Rot-Karte müssen eine Verlängerung beantragen, bevor die Aufenthaltserlaubnis abläuft.

Staatliche Probleme oder Gesetzesverstöße:

Ein Aufenthaltstitel kann auch bei Verstößen gegen österreichisches Recht, bei Straftaten oder bei Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften widerrufen werden.

Wichtiger Hinweis: Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis aufgehoben wird, sollten Sie sich beraten lassen oder einen Anwalt aufsuchen, um Ihre Rechte geltend zu machen. Durch eine rechtzeitige Beantragung kann sichergestellt werden, dass Ihre Genehmigung nicht erlischt.

Daueraufenthalt – EU ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die Personen erteilt wird, die eine bestimmte Zeit lang legal und kontinuierlich in Österreich gelebt und gearbeitet haben. Es ist der fortschrittlichste Aufenthaltstitel nach der Rot-Weiss-Rot-Karte Plus und in vielerlei Hinsicht unbeschränkt.

Rechte und Vorteile:

  1. Unbefristetes Aufenthaltsrecht
  • Die Gültigkeitsdauer der Karte beträgt 5 Jahre, aber das ist nur der technische Zeitraum auf dem Dokument.
  • Die Verlängerungsprozeduren sind recht einfach (nur ein Foto und ein Reisepass müssen vorgelegt werden).
  • Das Aufenthaltsrecht ist unbefristet und erfordert keine erneute Einstufung oder einen Arbeitsvertrag.
  1. Vollständiger Zugang zur Arbeit
  • Sie können in allen Branchen und für alle Arbeitgeber ohne Einschränkungen arbeiten.
  • Eine zusätzliche Genehmigung oder ein AMS-Antrag ist nicht erforderlich.
  1. Freiheit von Beruf und Bildung
  • Sie können in Ihrem eigenen Beruf oder in verschiedenen Bereichen arbeiten oder sogar ein Unternehmen gründen.
  • Gleichzeitig können Sie studieren, sich beruflich verändern oder sich selbständig machen.
  1. Leichtigkeit der Freizügigkeit in den EU-Mitgliedstaaten
  • In einigen EU-Ländern ist es einfacher, den Wohnsitz zu verlegen oder sich nach 5 Jahren um eine Stelle zu bewerben (je nach Land).
  • Zusätzliche Vorteile ergeben sich, weil Sie einen „langfristigen EU-Aufenthaltsstatus“ haben.
  1. Erleichterte Sitzung für Familienmitglieder
  • Anträge auf Familienzusammenführung werden schneller bearbeitet und es werden weniger Dokumente angefordert.

Wer kann sich bewerben?

Die folgenden Bedingungen sind für die Anwendung erforderlich:

  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener und rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich (zum Beispiel: 2 Jahre RWR-Karte + 3 Jahre RWR-Karte Plus).
  • Mindestens 54 Monate der letzten 5 Jahre als versicherte Person (in einigen Fällen sind Teilausnahmen möglich).
  • Deutschkenntnisse auf A2-Niveau (muss durch ein Zertifikat nachgewiesen werden).
  • Die grundlegenden Integrationsanforderungen sind erfüllt (z. B. Integrationsvereinbarungen, Sprachkurse usw.).
  • Ihr Lebensunterhalt ist nachhaltig und Sie erhalten keine Sozialhilfe.

Dokumente und Bewerbungsverfahren

  • Gültige Aufenthaltskarte (RWR-Karte Plus)
  • A2-Zertifikat Deutsch (ÖIF oder anerkannte Institutionen)
  • Versicherungsnachweise für die letzten 5 Jahre (SV-Auszugsnachweis)
  • Einkommensnachweise (Lohnzettel, Arbeitsvertrag)
  • Mietvertrag oder Nachweis einer Unterkunft
  • Ausweis/Reisepass

Der Daueraufenthalt – EU ist das offizielle Zeichen für Niederlassung und Dauerhaftigkeit in Österreich. Er ist der höchste Status in Bezug auf die Sicherheit des Aufenthalts und die Freiheit der Arbeit und des Lebens.

Wechsel des Arbeitsplatzes

Ja, Inhaber einer Rot-Weiss-Rot-Karte können ihren Arbeitsplatz wechseln, auch wenn sie noch keine 21 Monate beschäftigt sind. Dies ist jedoch nur innerhalb bestimmter Regeln und mit Genehmigung der zuständigen Behörde möglich.

Die Rot-Weiss-Rot-Karte wird auf der Grundlage des im Erstantrag eingereichten verbindlichen Arbeitsvertrags ausgestellt. Wenn der Arbeitsvertrag während der Gültigkeitsdauer der Karte ausläuft – z. B. weil der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entlässt, die Parteien sich nicht einigen können oder der Arbeitnehmer freiwillig ausscheidet – kann auf der Grundlage dieses neuen Vertrags ein neues verbindliches Arbeitsangebot eines anderen Arbeitgebers im gleichen Berufsfeld beantragt werden.

So beantragen Sie einen Wechsel des Arbeitsplatzes;

  • Das Stellenangebot des neuen Arbeitgebers muss der gleichen beruflichen Qualifikation entsprechen.
  • Der betreffende Beruf muss in der Liste der Berufe mit aktuellem Arbeitskräftemangel aufgeführt sein.
  • Eine Mindestpunktzahl von 55 Punkten aus der Wertung muss aktuell erreicht werden.
  • Der Antrag muss eingereicht werden, solange Ihre derzeitige Aufenthaltsgenehmigung noch gültig ist.

Wenn Sie entlassen werden, haben Sie maximal 3 Monate Zeit, eine neue Stelle zu finden und das Bewerbungsverfahren einzuleiten. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie ein neues Stellenangebot erhalten und Ihren Antrag einreichen. Die 3-monatige Frist für die Einreichung eines Antrags nach der Entlassung ist entscheidend für die Gültigkeit Ihrer bestehenden Aufenthaltserlaubnis.

Zeitverlängerung

Ja. Inhaber der Rot-Weiss-Rot-Karte können die Rot-Weiss-Rot-Karte Plus beantragen, die ihnen mehr Rechte einräumt, wenn sie seit mindestens 21 Monaten in Österreich versichert sind. Dieser Antrag muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden.

Die Rot-Weiss-Rot-Karte Plus ist eine Aufenthaltskarte, die nach Ablauf der ersten 24 Monate der Rot-Weiss-Rot-Karte beantragt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Karte bietet ihren Inhabern die folgenden wichtigen Vorteile:

Unabhängigkeit von Arbeitgebern (Arbeitgeberunabhängigkeit)

Der Inhaber der Rot-Weiss-Rot-Karte Plus ist nicht mehr ausschließlich von einem bestimmten Arbeitgeber abhängig.
So:

  • Sie können für jeden Arbeitgeber Ihrer Wahl arbeiten.
  • Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, müssen Sie keine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
  • Eine Genehmigung der AMS oder MA35 ist für die neue Stelle nicht erforderlich.
  • Wenn Sie arbeitslos sind, bleibt Ihr Aufenthaltsrecht ebenfalls für einen bestimmten Zeitraum erhalten.

Berufliche Unabhängigkeit (Berufsunabhängigkeit)

Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch das Berufsfeld, in dem Sie arbeiten werden, ist frei.

Ich meine:

  • Sie müssen nicht mehr nur in dem Beruf arbeiten, den Sie im Erstantrag angegeben haben.
  • Sie können unabhängig von Ihren Qualifikationen in verschiedenen Sektoren arbeiten.
  • Der Übergang zu verschiedenen Positionen ist möglich, von der Einstiegsebene bis hin zu Führungspositionen.

Gilt auch für Familienmitglieder

Die Rot-Weiss-Rot-Karte Plus kann im Rahmen der Familienzusammenführung auch an Ehegatten und Kinder ausgestellt werden. Familienmitglieder, die diese Karte erhalten, können auch ohne Einschränkungen bei der Arbeitserlaubnis am Erwerbsleben teilnehmen.

Bewerbungsvoraussetzungen:

Um die Rot-Weiss-Rot-Karte Plus zu beantragen:

  • 21 Monate versicherte Beschäftigung während der ersten 24 Monate des Aufenthalts,
  • Regelmäßige Erfüllung der Sozialversicherungspflichten (PAYE-Zahlungen),
  • Erfüllung der Anforderungen von Integrationsmodul 1

solche Bedingungen gesucht werden.

Die Rot-Weiss-Rot-Karte Plus berechtigt Sie zu einem flexibleren und dauerhaften Leben und Arbeiten in Österreich. Sie gibt Ihnen die Freiheit, den Arbeitsplatz oder Beruf zu wechseln und ist ein wichtiger Schritt für langfristige Niederlassungspläne

3 Jahre: Wenn das Integrationsmodul 1 abgeschlossen wurde

1 Jahr: Wenn das Integrationsmodul 1 noch nicht abgeschlossen ist

  • Mindestens 21 Monate ununterbrochene versicherte Beschäftigung in Österreich
  • Erfüllung der Verpflichtungen des Integrationsmoduls 1

Das Integrationsmodul 1 ist Teil des Prozesses der Integration in das Leben in Österreich. Es umfasst die folgenden Anforderungen:

  • Deutsche Sprachkenntnisse auf A2-Niveau
  • Grundkenntnisse über das Rechtssystem und die Gesellschaftsordnung Österreichs zu haben

Für detaillierte Informationen www.integrationsfonds.at besuchen Sie die Website.

Familienzusammenführung

Ja, die Rot-Weiss-Rot-Karte bietet nicht nur individuelle Arbeits- und Aufenthaltsrechte, sondern auch ein System, das die Einheit der Familie unterstützt. Personen, die diese Karte besitzen, können die Familienzusammenführung für ihren Ehepartner und ihre Kinder beantragen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Der Antrag auf Familienzusammenführung kann gleichzeitig mit dem Antrag auf die Rot-Weiss-Rot-Karte gestellt werden oder, wenn der Antragsteller es vorzieht, nach der Ausstellung der Karte. In beiden Fällen müssen jedoch zusätzliche Kriterien wie getrennte Dokumente für die Familienmitglieder, das Einkommensniveau und die Angemessenheit der Unterkunft erfüllt werden.

  • Der Ehepartner des Antragstellers muss der gesetzliche Ehepartner des Antragstellers sein und die Ehe muss formalisiert sein
  • Ausweispapiere von Familienmitgliedern und Dokumente, die ihren Familienstand bescheinigen
  • Der Antragsteller kann nachweisen, dass er über ein ausreichendes Einkommen und geeigneten Wohnraum in Österreich verfügt
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 für Personen über 14 Jahre

Familienmitglieder, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich kommen, reisen mit einer Rot-Weiss-Rot-Karte Plus ein. Dieser besondere Aufenthaltstitel gewährt nicht nur ein Aufenthaltsrecht, sondern auch vollen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Familienzusammenführung ist eine Art von Visum, das von Personen genutzt werden kann, die ein in Österreich lebendes Familienmitglied ersten Grades haben.

Personen, die eine Familienzusammenführung in Anspruch nehmen möchten, müssen über ein Einkommen verfügen, das während ihres Aufenthalts in Österreich keine soziale Unterstützung erfordert, und einen Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde für ein Haus mit einer angemessenen Größe für alle Familienmitglieder vorlegen.

Wer kann davon profitieren?

  • Ehepartner über 21 Jahre alt
  • Kinder unter 18 Jahren
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
    Der Antragsteller muss über ein Einkommen verfügen, das es ihm ermöglicht, seine Familie ohne Sozialhilfe zu versorgen.
    Erforderliches monatliches Mindesteinkommen ab dem Jahr 2025:
  • Für verheiratete Personen: 2009.85 Euro
  • Zusätzlich für jedes Kind: 196,57 Euro

  • Nachweis einer langfristigen Unterkunft
    Es wird erwartet, dass der Antragsteller über einen langfristigen Wohnsitz von angemessener Größe verfügt, in dem Familienmitglieder leben können.
  • Gehäuse;
    • Dokumentiert mit einem Mietvertrag oder einer Eigentumsurkunde
    • Mindestens 11 m² Platz für jede Person bereitstellen
    • Es wird empfohlen, dass getrennte Räume für Kinder und Eltern möglich sind

  • Deutschkenntnisse
    Bewerber im Alter zwischen 14 und 18 Jahren müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen können. In einigen besonderen Fällen kann es Ausnahmen geben.

Berufe mit Arbeitskräftemangel

Die Liste der Berufe mit Arbeitskräftemangel ist eine offizielle Liste, die vom österreichischen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht wird und die Bereiche umfasst, in denen ein hoher Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften im Land besteht. Diese Liste wird jedes Jahr aktualisiert und veröffentlicht und basiert auf der Dynamik des österreichischen Arbeitsmarktes in dem jeweiligen Jahr.

Liste der Berufe mit Arbeitskräftemangel;

  • Es erleichtert die legale Einwanderung von außerhalb Österreichs lebenden Fachkräften, die in diesen Bereichen qualifiziert sind.
  • Die Rot-Weiss-Rot-Karte definiert die berufliche Eignung der Antragsteller.
  • Es bietet eine vorrangige Bewertung bei der Punktevergabe, die während des Bewerbungsprozesses vorgenommen werden muss.

Die Liste 2025 enthält viele Berufe, die sowohl landesweit als auch in einigen Bundesstaaten relevant sind.

Auf dieser Liste;

  • Berufe, die eine höhere Ausbildung und Fachkenntnisse erfordern, wie z.B. Computertechniker, Ärzte, Krankenschwestern, Software-Ingenieure, Elektroingenieure, Bauingenieure, Wirtschaftsingenieure, Maschinenbauingenieure, usw,
  • Koch, Dönermeister, Dönermeister, Metzger, Konditormeister, Automechaniker, Tischler, Maler, Schweißer, Elektriker, Dachdecker, Klempner, Stuckateur, Baumeister, usw. erfahrungsbasierte technische und qualifizierte Berufe

auf dem Arbeitsmarkt. Dies bietet Beschäftigungsmöglichkeiten in Österreich sowohl für Hochschulabsolventen als auch für Personen mit einer technischen/beruflichen Ausbildung.

Die aktuelle vollständige Liste und Einzelheiten zu Berufen mit Arbeitskräftemangel können Sie über die unten stehenden Links abrufen.

Landesweite Liste der Berufe mit Arbeitskräftemangel

Regionale Liste der Berufe mit Arbeitskräftemangel

Berufsbildungszertifikate

Das Berufsausbildungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das belegt, dass der Antragsteller mindestens 2 Jahre lang eine formale und systematische Ausbildung in dem betreffenden Berufsfeld erhalten hat. Bei der Beantragung der Rot-Weiss-Rot-Karte ist dieses Dokument der wichtigste Nachweis für die berufliche Kompetenz des Antragstellers.

Artikel Gesellenbrief

  • Sie ist in Artikel 16 des Gesetzes Nr. 3308 geregelt.
  • Die Daten stammen von Berufsbildungszentren, die dem Ministerium für nationale Bildung angeschlossen sind.
  • „Artikel 16“ muss deutlich auf dem Dokument vermerkt sein.
  • Sie ist in Österreich weithin anerkannt.


Berufliches Highschool-Diplom

  • Industrielles Berufsgymnasium, Anatolisches Berufs- und Technikgymnasium, Tourismus- und Hotelmanagementgymnasium usw.
  • In der Türkei wird er nach Abschluss einer 4-jährigen Berufs- und Fachoberschule verliehen.
  • Es bescheinigt, dass die erhaltene Ausbildung auf professioneller Kompetenz und Praxis beruht.


Associate Degree & Undergraduate-Diplome

  • Associate Degree-Diplome, die an 2-jährigen Berufsschulen von Universitäten in der Türkei erworben wurden.
  • Undergraduate-Diplome, die als Ergebnis einer 4-jährigen Hochschulausbildung an Universitäten in der Türkei erworben wurden.
  • Es reicht nicht aus, einen Hochschulabschluss zu haben; der Inhalt der Ausbildung sollte dem angestrebten Beruf entsprechen.

Ja. Mit jeder Bescheinigung über eine Berufsausbildung muss eine Abschrift vorgelegt werden.

Die Abschrift muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Alle während der Ausbildung belegten Kurse
  • Zeitraum und Vorlesungsnotizen zu jedem Kurs

Ein Dokument ohne Abschrift gilt als unvollständig und wird nicht in die Wertung einbezogen.

In einigen Berufen (insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Technik usw.) kann die „Nostrifizierung“ (Gleichwertigkeit) obligatorisch sein. Vor der Beantragung sollten Sie prüfen, ob der betreffende Beruf eine Nostrifizierung erfordert.

Anfrage zur Gleichwertigkeit

  • Bescheinigungen über den Abschluss von Kurzzeitkursen, die von den Weiterbildungszentren der Universitäten ausgestellt werden
  • Dokumente, die nur durch eine Prüfung erlangt werden (zum Beispiel: Gesellen- und Meisterbriefe nach Artikel 35, VQA-Zertifikate)
  • MoNE-Kursabschlusszertifikate (z. B. von öffentlichen Bildungszentren erhaltene Dokumente)
  • Kurzzeitige Ausbildungszertifikate, die von privaten Einrichtungen ausgestellt werden

Berufserfahrung

Die Berufserfahrung wird anhand der seit dem Ausstellungsdatum des Berufsausbildungszeugnisses erworbenen Berufserfahrung berechnet. Diese Bewertung erfolgt anhand des SSI-Dienstleistungsdokuments des Bewerbers, und es werden nur die Zeiten berücksichtigt, die in den mit dem Berufsausbildungszeugnis kompatiblen Berufscodes gearbeitet wurden.

Was Sie beachten sollten:

  • Die Dauer der Erfahrung wird nur auf der Grundlage der dokumentierten und versicherten Arbeitszeiten bewertet.
  • Der Berufscode im SSI-Dienstleistungsdokument muss direkt mit dem vorgelegten Berufsausbildungsnachweis übereinstimmen.
  • Arbeitszeiten vor der Ausbildung werden nicht als Berufserfahrung anerkannt.

Die Arbeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, aus dem die Position, die Dauer und die Daten hervorgehen, zwischen denen der Kandidat an einem Arbeitsplatz gearbeitet hat. Dieses Dokument wird bei der Beantragung der Rot-Weiss-Rot-Karte vorgelegt, um die Berufserfahrung nachzuweisen.

Inhalt des Arbeitsdokuments:

  • Datum des Beginns und der Beendigung der Beschäftigung
  • Ausgeübte Position (Stellenbeschreibung)
  • Name und Unterschrift der Organisation/des Unternehmens (gestempeltes/abgestempeltes Dokument wird empfohlen)

Die Arbeitszeugnisse müssen aus der Zeit nach der Berufsausbildung stammen und dasselbe Berufsfeld abdecken wie das vorgelegte Ausbildungszeugnis.

Die Dokumentation von nicht versicherter (nicht registrierter) Arbeit ist ein äußerst sensibler und sorgfältiger Prozess, da es schwierig ist, solche Erfahrungen, die nicht in den offiziellen Systemen erfasst sind, nachzuweisen. Es ist jedoch möglich, eine solche Arbeit auf einige Arten indirekt zu dokumentieren. Im Folgenden finden Sie einige Methoden, die Sie in diesem Zusammenhang anwenden können:

  • Schriftliche Referenzbriefe

Eine der wirkungsvollsten Möglichkeiten ist, dass der Arbeitgeber Ihnen ein unterschriebenes und möglichst abgestempeltes Arbeitszeugnis ausstellt. Dieses Dokument sollte enthalten

  • Arbeitsdaten
  • Beschreibung der durchgeführten Arbeiten
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit)

sollten solche Informationen enthalten sein.

Hinweis: Offizieller Briefkopf des Arbeitgebers (falls zutreffend), Kontaktdaten und Unterschrift verleihen dem Dokument mehr Gewicht.

  • Zeugenaussagen

Schriftliche Aussagen Ihrer Mitarbeiter (z.B. Vorarbeiter, Kollegen), dass Sie dort gearbeitet haben, können ebenfalls als Beweismittel verwendet werden.

Dokumente in deutscher oder englischer Sprache, die die Kontaktdaten des Zeugen enthalten, gelten als gültiger.

  • Visuelle und digitale Beweise

Es geht um Ihren Arbeitsplatz oder Ihre Arbeitsstelle:

  • Bei der Arbeit aufgenommene Fotos und Videos
  • Bilder von hergestellten Produkten oder laufenden Arbeiten
  • Arbeitsbezogene Korrespondenz (E-Mail, Messaging-Anwendungen)
  • Eingereichte Akten oder Projektunterlagen

Digitale Spuren, wie z.B. digitale Spuren, können ebenfalls als Belegdokumente eingereicht werden.

  • Zahlungsnachweis (falls vorhanden)

Wenn Sie über eine Bank bezahlt werden, können Überweisungen oder regelmäßige Zahlungsbelege mit dem Namen des Arbeitgebers in der Beschreibung indirekt auf ein Beschäftigungsverhältnis hindeuten.

  • Informationen zum Arbeitsplatz und Webaufzeichnungen

Wo Sie arbeiten:

  • Website
  • Inhalte über Ihre Arbeit auf Konten in sozialen Medien
  • Wenn es Werbeaktionen oder Beiträge von Ihnen gibt, können diese ebenfalls als Beweis dienen.

Die antragstellende Organisation (z. B. eine Einwanderungsbehörde, ein Konsulat oder eine zuständige Behörde) kann nach eigenem Ermessen entscheiden, inwieweit sie diese Dokumente berücksichtigt. Inoffizielle Dokumente allein werden möglicherweise nicht als ausreichend angesehen, aber die Vorlage eines starken und kohärenten Dossiers erhöht die Überzeugungskraft.

Verbindliche Arbeitsvereinbarung

Um eine Rot-Weiss-Rot-Karte zu beantragen, muss ein verbindlicher Arbeitsvertrag (Angebot) eines österreichischen Arbeitgebers vorgelegt werden. Das bedeutet, dass sich der Arbeitgeber formell verpflichtet, dem Antragsteller eine Beschäftigung für eine bestimmte Stelle anzubieten.

Die Elemente, die in den verbindlichen Arbeitsvertrag aufgenommen werden müssen, sind folgende:

  • Titel, Anschrift und amtliche Eintragungsdaten des Arbeitgebers
  • Titel und Stellenbeschreibung der dem Bewerber angebotenen Position
  • Arbeitszeit (Vollzeit)
  • Höhe des monatlichen Bruttogehalts
  • Datum des Arbeitsbeginns
  • Unterschriebener und abgestempelter Arbeitsvertrag
  • Einhaltung des österreichischen Arbeitsrechts und der Tarifverträge

Das Angebot darf nicht nur eine Absichtserklärung sein, sondern muss ein offizielles Dokument sein, das die Bereitschaft des Arbeitgebers bescheinigt , den Bewerber tatsächlich einzustellen. Die österreichischen Behörden prüfen dieses Angebot zum Zeitpunkt der Antragstellung eingehend und treffen eine Entscheidung auf der Grundlage von Kriterien wie der Echtheit der Vereinbarung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt.

Wenn der Arbeitgeber eine Mitteilung macht, die gegen die verbindliche Arbeitsvereinbarung verstößt, kann dies die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis und Rot-Weiss-Rot-Karte beeinträchtigen. Wenn der Arbeitgeber die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen nicht erfüllt oder eine falsche Meldung abgibt, können sich die folgenden Möglichkeiten ergeben:

Annullierung der Aufenthaltsgenehmigung:

Wenn etwas passiert, das nicht mit den Bestimmungen des verbindlichen Arbeitsvertrags übereinstimmt, z.B. wenn der Arbeitgeber gegen die Bedingungen verstößt oder den Vertrag ungültig macht, kann dies zur Annullierung Ihrer Aufenthaltserlaubnis führen. Da die Rot-Weiss-Rot-Karte auf der Grundlage des im Erstantrag eingereichten Arbeitsvertrags ausgestellt wird, kann die Nichteinhaltung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis beeinträchtigen.

Voraussetzung für die Beantragung eines Stellenwechsels:

Wenn der Arbeitgeber gegen den verbindlichen Arbeitsvertrag verstößt (z. B. Entlassungen, Kündigung des Arbeitsvertrags, Nichterfüllung der Lohnzahlungsverpflichtungen), kann es erforderlich sein, ein neues Stellenangebot einzuholen und den Antrag zu erneuern. In diesem Fall müssen Sie das Verfahren zum Stellenwechsel durchlaufen und sich mit einem neuen verbindlichen Arbeitsvertrag bewerben. Es ist jedoch möglich, dass sich Ihre Bewerbung verzögert, um die Auswirkungen fehlerhafter Mitteilungen des früheren Arbeitgebers zu korrigieren.

Einseitige Annullierung des Vertrags durch den Arbeitgeber:

Wenn der Arbeitgeber den Vertrag einseitig kündigt und dies rechtlich nicht akzeptabel ist, kann der Arbeitnehmer gerichtlich vorgehen, um seine Rechte gemäß den österreichischen gesetzlichen Bestimmungen zu verteidigen. In einem solchen Fall kann auch die Dauer und Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Frage gestellt werden.

Rechtliche Ungültigkeit des Arbeitsvertrags:

Wenn die vom Arbeitgeber mitgeteilten Bedingungen gegen das österreichische Arbeitsrecht verstoßen und rechtlich ungültig sind, kann dies auch die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis beeinträchtigen. Wenn der Arbeitgeber einen ungültigen Vertrag vorlegt, kann dies zu einer erneuten Prüfung Ihres Rot-Weiss-Rot-Karte-Antrags führen.

Holen Sie sich Rechtsbeistand: Wenn der Arbeitgeber gegen einen verbindlichen Arbeitsvertrag verstößt, können Sie sich professionell beraten lassen, um Ihre Position zu klären.

Erhalten Sie ein neues Jobangebot: Wenn der Arbeitgeber vom Arbeitsvertrag zurücktritt oder der Vertrag ungültig wird, müssen Sie den Antrag möglicherweise aktualisieren, indem Sie eine Vereinbarung mit einem neuen Arbeitgeber treffen.

Erneuern Sie die Bewerbung: Wenn Sie nach fehlerhaften Mitteilungen des Arbeitgebers ein gültiges Stellenangebot erhalten, müssen Sie sich möglicherweise erneut bewerben und den Prozess mit einem neuen Vertrag fortsetzen.

In einer solchen Situation ist es von größter Bedeutung, dass Sie rechtzeitig und korrekt handeln, um Ihre Rechte zu verteidigen und die Annullierung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu verhindern.

Scoring

Im Antragsverfahren für die Rot-Weiss-Rot-Karte zielt das Punktesystem der österreichischen Regierung für qualifizierte Zuwanderung darauf ab, die beruflichen und persönlichen Qualifikationen des Antragstellers zu bewerten.

An den Antragsteller in diesem System;

  • Niveau der beruflichen Bildung,
  • Dauer der Berufserfahrung,
  • Fremdsprachenkenntnisse,
  • Die Punkte werden nach den Kriterien des Alters
    vergeben.

Damit der Antrag bewertet werden kann, müssen insgesamt mindestens 55 Punkte erreicht werden.

Bei der Bewerbung um die Rot-Weiss-Rot-Karte tragen Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch direkt zur Punktevergabe bei. Es werden jedoch nur international anerkannte Zertifikate von autorisierten Institutionen akzeptiert.

Deutsche Zertifikate:
ÖSD, Goethe Institut, Telc

Englisch-Zertifikate:
Cambridge English Qualifications, TOEFL (IBT), TOEIC, IELTS, Telc English

Wo erhalten Sie die Zertifikate?

Die Bescheinigungen über die Sprachkenntnisse müssen von den offiziellen Sprachinstituten in der Türkei, die zur Durchführung der entsprechenden Prüfungen berechtigt sind, oder von den Prüfungszentren, mit denen sie zusammenarbeiten, ausgestellt werden.

Zeitliche Begrenzung für Zertifikate

Die vorzulegenden Fremdsprachenzertifikate dürfen nicht länger als 5 Jahre vor dem Antragsdatum ausgestellt worden sein. Zeugnisse, die älter als fünf Jahre sind, werden nicht als gültig angesehen.