Viele Menschen, die nach Österreich kommen, um bei der Rot-Weiss-Rot-Karte zu arbeiten, möchten ihre Familie mitnehmen, sobald sie sich niedergelassen haben. Ist das möglich? Ja, die Familienzusammenführung ist rechtlich möglich. Allerdings sind dafür bestimmte Voraussetzungen und Dokumente erforderlich.
In diesem Artikel erläutern wir für Uneingeweihte Schritt für Schritt den Prozess der Familienzusammenführung, die gesetzlichen Rechte und wo Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen können.
Der Familiennachzug ist ein gesetzlicher Anspruch nach österreichischem Einwanderungsrecht für eine Person mit einer legalen Aufenthaltsgenehmigung in Österreich, ihren Ehepartner und ihre Kinder, die im Ausland leben, zu sich zu holen.
Für Inhaber der Rot-Weiss-Rot-Karte ist der Nachzug von Familienangehörigen nach Österreich an folgende Bedingungen geknüpft: finanzielle Situation, Wohnraum und vollständige Unterlagen .
Ein Inhaber einer Rot-Weiss-Rot-Karte kann die Familienzusammenführung für folgende Familienmitglieder beantragen
Die folgende Aufenthaltskarte wird in der Regel für Familienangehörige ausgestellt:
„Aufenthaltsbewilligung – Familienangehöriger“ (Aufenthaltsbewilligung für Familienangehörige)
Diese Karte berechtigt Familienangehörige dazu, in Österreich zu leben und zu arbeiten.
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 1 Jahr eine Rot-Weiss-Rot-Karte besitzen.
Bei Anträgen auf Familienzusammenführung muss der Antragsteller oder seine Familie über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um sich selbst oder seine Familie zu versorgen. Für das Jahr 2025 wurden auf der Grundlage aktueller Daten die folgenden Mindesteinkommensbeträge festgelegt.
Diese Beträge sind ausreichend, um die Grundbedürfnisse des Antragstellers und seiner Familie zu decken. Die Einkommensbeträge können je nach Größe der Familie und Lebensstandard variieren. Zum Beispiel können die Einkommensanforderungen eines alleinstehenden Antragstellers und eines Antragstellers mit Ehepartner und Kindern unterschiedlich sein.
Auch die Wohnverhältnisse der Familienmitglieder sind ein wichtiges Kriterium. In Österreich wird die Angemessenheit des Wohnraums für die Familienzusammenführung wie folgt bewertet
Sie müssen eine gültige Krankenversicherung haben, die Ihre gesamte Familie abdeckt.
Kinder zwischen 14 und 18 Jahren und Ehegatten mit Grundschulbildung müssen ein international anerkanntes Sprachzertifikat auf dem Niveau A1 (ÖSD, Goethe Institut, Telc GmbH) vorlegen.
Die folgenden Dokumente müssen für jedes Familienmitglied separat erstellt werden:
Es muss eine notariell beglaubigte deutsche Übersetzung aller Dokumente eingereicht werden.
Der Antrag auf Familienzusammenführung kann gleichzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, je nachdem, was der Antragsteller bevorzugt. Bei gleichzeitigen Anträgen kann der Antrag von Österreich aus eingereicht werden.
Spätere Anträge auf Familienzusammenführung werden über die bevollmächtigten österreichischen Vertretungen (Konsulat oder Botschaft) im Land des Wohnsitzes gestellt. Antragsteller mit Wohnsitz in der Türkei können je nach Bundesland einen Online-Termin beim Generalkonsulat in Istanbul oder bei der Botschaft in Ankara vereinbaren.
Die Zeit, die das Konsulat für die Fertigstellung des Antrags benötigt, variiert zwischen 3 und 6 Monaten. Dieser Prozess kann bei einigen Akten variieren.
Wenn Sie eine Rot-Weiss-Rot-Karte haben, können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, um Ihre Familie nach Österreich zu holen, wenn Sie dort zu arbeiten beginnen . Wenn Ihr Einkommen, Ihre Wohnsituation und Ihre Krankenversicherung günstig sind, können Ihr Ehepartner und Ihre Kinder legal nach Österreich kommen und mit Ihnen leben. Dieser Prozess erfordert einige Unterlagen und Geduld, aber mit den richtigen Schritten kann er erfolgreich abgeschlossen werden.
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