BERUFSBILDUNGSNACHWEISE UND BERUFLICHE GLEICHWERTIGKEIT

Um in Österreich einen Beruf ausüben zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Ausbildungsnachweis. Damit Ihr Bewerbungsverfahren reibungslos abläuft, ist es wichtig zu wissen, ob Ihr Abschluss in Österreich anerkannt wird.

Berufsanerkennung (Nostrifizierung) kann erforderlich sein

In einigen Berufen ist es obligatorisch, eine ausländische Ausbildung in Österreich offiziell anzuerkennen. Dieser Anerkennungsprozess wird Nostrifizierung genannt. Insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und einigen technischen Berufen kann eine Nostrifizierung erforderlich sein.

Bevor Sie sich bewerben, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob Ihr Beruf eine Nostrifizierung erfordert.

WELCHE BERUFSAUSBILDUNGSNACHWEISE WERDEN AKZEPTIERT?

ANERKANNTE BERUFSBILDUNGSABSCHLÜSSE

Artikel 16 Gesellenbrief

Gesellenbriefe, die von den Berufsbildungszentren des Ministeriums für nationale Bildung im Rahmen von Artikel 16 des Berufsbildungsgesetzes Nr. 3308 ausgestellt wurden

Berufliche High-School-Diplome

Berufliches Gymnasium, berufliches und technisches anatolisches Gymnasium, anatolisches technisches Gymnasium, Tourismus- und Hotelfachschule usw. Diplome

Associate Degree-Diplome

2-jährige Universitäts- und Berufsschulabschlüsse

Undergraduate-Diplome

4-jährige Universitätsdiplome

FREMDSPRACHENZERTIFIKATE

PUNKTE SAMMELNDE FREMDSPRACHENZERTIFIKATE


DEUTSCHE SPRACHZERTIFIKATE


ENGLISCH SPRACHZERTIFIKATE

Hinweis: International anerkannte Sprachzertifikate gemäß dem CEFR für Französisch, Spanisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch können ebenfalls als Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegt werden.