KRANKENVERSICHERUNG UND ECARD-LEITFADEN FÜR ROT-WEISS-ROT-KARTENINHABER

Sind Sie gerade in Österreich angekommen? Schritt-für-Schritt-Anmeldung zur Krankenversicherung und E-Card Mit der Rot-Weiss-Rot-Karte nach Österreich zu kommen, bedeutet nicht nur den Abschluss eines Arbeitsvertrags, sondern auch den Aufbau eines neuen Lebens. Einer der wichtigsten Schritte in diesem Prozess ist die rechtzeitige und vollständige Anmeldung zur Krankenversicherung in Österreich. Ohne eine aktive Krankenversicherung können Sie sich nicht untersuchen lassen, keine Medikamente einnehmen und sich nicht im Krankenhaus behandeln lassen. In diesem Artikel erklären wir alle Schritte vom SSI-Ausgang in der Türkei bis zum Erhalt einer e-Card.
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Was ist eine E-Card? Wann und wie kommt sie an?

  • Die E-Card ist Ihre physische Zugangskarte zum österreichischen Gesundheitssystem.
  • Diese Karte wird in allen Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken verwendet.
  • Für Erstantragsteller wird die Karte normalerweise innerhalb von 1-3 Wochen per Post an Ihre Adresse geschickt.
  • Die erste Karte ist kostenlos. In den folgenden Jahren wird jedes Jahr im November automatisch eine Verlängerungsgebühr von Ihrem Gehalt abgezogen, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können, und wird auf Ihrer Gehaltsabrechnung separat ausgewiesen. Für das Jahr 2026 beträgt diese Gebühr 14,65 Euro.
  • Die Karte enthält IhreVersicherungsnummer und, falls zutreffend, Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC ).

Wann sollten Sie Ihre SSI-Registrierung in der Türkei schließen?

Bevor Sie Ihre Anmeldung zur Sozialversicherung in Österreich beginnen , müssen Sie Ihre Anmeldung zur Sozialversicherung in der Türkei beenden.

  • Korrektes Timing: Wann immer Ihr Arbeitsvertrag in Österreich beginnt, muss Ihre Anmeldung bei der Sozialversicherung in der Türkei am Tag zuvor abgeschlossen sein.
    Beispiel: Wenn Ihr Arbeitsverhältnis am 1. August beginnt, sollte Ihre Abmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt am 31. Juli erfolgen.
  • Wer macht es? Das SSI-Ausreiseverfahren wird von Ihrem letzten Arbeitgeber in der Türkei durchgeführt.
  • Warum ist das wichtig? In zwei Ländern gleichzeitig aktiv versichert zu sein, kann zu rechtlichen Problemen und zur Ablehnung Ihrer Krankenversicherung in Österreich führen.

Wie erhalte ich Dokumente über die Beendigung der Versicherungsregistrierung in der Türkei?

In Österreich ist es wichtig, dass Sie die Beendigung Ihrer Versicherungsanmeldung in der Türkei dokumentieren. Die Behörden können diese Dokumente verlangen.

Die Dokumente, die Sie besorgen müssen:

  • Anspruchsbescheinigung für das System zur Bereitstellung und Aktivierung von Gesundheitsleistungen (SPAS): Sie zeigt an, ob Sie Gesundheitsleistungen in der Türkei in Anspruch nehmen können.
  • Abfrage der Sozialversicherungsregistrierung: Sie zeigt an, ob Sie einen aktiven Eintrag in der SSI haben.

Wie erhalten Sie die Dokumente?

  • Melden Sie sich bei der E-Government-Website an.
  • Geben Sie in der Suchleiste „Health Provision and Activation System Certificate of Eligibility“ und „Social Security Record Inquiry“ ein.
  • Wählen Sie die entsprechenden Dienste aus, um Ihre Dokumente anzuzeigen und herunterzuladen.

Obligatorische deutsche Übersetzung

  • Damit diese Dokumente bei den österreichischen Behörden eingereicht werden können, ist eine beglaubigte und notariell beglaubigte deutsche Übersetzung erforderlich.
  • Offizielle Transaktionen werden ohne Übersetzung nicht akzeptiert.

Wie beginnt die Anmeldung zur Sozialversicherung in Österreich?

Wenn Sie in Österreich mit einer Rot-Weiss-Rot-Karte zu arbeiten beginnen, meldet Ihr Arbeitgeber Sie automatisch bei der Sozialversicherung (ÖGK) an.

  • Der Arbeitgeber meldet dies der Sozialversicherungsanstalt (ÖGK).
  • Es wird Ihnen eine Versicherungsnummer zugeteilt.
  • Unter dieser Nummer können Sie auch ohne E-Card grundlegende Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen (z. B. in Notfällen).

Situation für Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder):

Die Versicherung von Familienangehörigen erfolgt nicht automatisch. Familienangehörige können über den Arbeitnehmer versichert werden, aber es muss ein separater Antrag bei dem Versicherungsträger gestellt werden, dem sie angehören .

Die Versicherung von Familienangehörigen erfolgt nicht automatisch. Familienangehörige können über den Arbeitnehmer versichert werden, aber es muss ein separater Antrag bei dem Versicherungsträger gestellt werden, dem sie angehören .

Die angeforderten Dokumente sind in der Regel die folgenden:

  • Muster einermehrsprachigenGeburtsregistrierung (Formel A)
  • Mehrsprachiges Formular zur Anmeldung der Eheschließung (Formel B)
  • Einwohnermeldeamt (Meldezettel)
  • Sitzungskarte (z.B. Rot-Weiss-Rot-Karte Plus)

Wenn Sie sich mit diesen Unterlagen an den Versicherungsträger wenden, wird die Sozialversicherung für die Familienmitglieder eingetragen.

Hinweis In einigen Fällen können zusätzliche Dokumente angefordert werden oder es kann Unterschiede im Verfahren geben; die obige Liste deckt jedoch die grundlegenden und am häufigsten angeforderten Dokumente ab.

Was sollten Sie tun, wenn Sie keine E-Card erhalten haben?

Häufige Gründe, warum die E-Card Sie nicht erreicht hat:

  • Falsche oder unvollständige Adressregistrierung (Meldezettel)
  • Fehlender Lichtbildausweis (obligatorisch für Personen ab 14 Jahren)
  • Der Versicherungsdatensatz ist noch nicht im System vorhanden
  • Postverspätung oder Lieferprobleme

Was Sie tun müssen:

  • Vergewissern Sie sich, dass Ihr Arbeitgeber bei der Versicherung angemeldet ist.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Wohnadresse (Meldezettel) auf dem neuesten Stand ist.
  • Vergewissern Sie sich, dass Ihr Fotodatensatz für die E-Card in das System hochgeladen wurde (z.B. über www.chipkarte.at oder Ihren lokalen ÖGK)
  • Wenn Sie die Karte nach den oben genannten Prüfungen immer noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre örtliche ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse ).

Wie bestimmt man den Einsatzort?

  • Unabhängig von Ihrem Wohnsitz können Sie in jeder ÖGK-Geschäftsstelle in Österreich eine Transaktion durchführen.
  • Die für den Kartenversand verwendete Adresse ist in der Regel Ihre Wohnanschrift.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz noch nicht angemeldet haben, kann die von Ihrem Arbeitgeber angegebene Adresse vorübergehend verwendet werden, aber die Wohnsitzadresse hat in offiziellen Verfahren Vorrang.

Kontaktinformationen für alle Staaten finden Sie unter www.gesundheitskasse.at.

Die E-Card kann nicht ohne einen Lichtbildausweis ausgestellt werden!

  • Seit 2020 ist es für alle Personen über 14 Jahren obligatorisch, ein biometrisches Foto im E-Card-System registrieren zu lassen.
  • Karten werden nicht an Personen ausgegeben, die keinen Lichtbildausweis besitzen.
  • Für die Fotoregistrierung erforderliche Dokumente;
    • Reisepass
    • Aufenthaltskarte
    • Dokumente, aus denen familiäre Bindungen hervorgehen (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden), falls vorhanden
  • Sie können Ihr Foto bei den folgenden Stellen registrieren:
    • Autorisierte ODS-Büros
    • Registrierungsstelle (Registrierungsstellen)
  • Für die Registrierung kann eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich sein (gilt für einige Büros)

Die Zeit, die das Konsulat für die Fertigstellung des Antrags benötigt, variiert zwischen 3 und 6 Monaten. Dieser Prozess kann bei einigen Akten variieren.

Was müssen Sie tun, wenn Sie in der Türkei medizinisch versorgt werden möchten?

  • Die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) auf der Rückseite der E-Card ist nur in europäischen Ländern gültig. Die Türkei ist nicht durch die EHIC abgedeckt.
  • Kurzzeitreisende in die Türkei müssen beim ÖGK einen Urlaubskrankenschein (Behandlungsschein im Ausland) beantragen.
  • Mit diesem Dokument können begrenzte Gesundheitsleistungen von Krankenhäusern in Anspruch genommen werden, die mit dem SSI in der Türkei unter Vertrag stehen.

Häufig gestellte Fragen Was sollten die Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen tun?

  • Was geschieht, wenn ich keine SSI-Ausgangsbescheinigung erhalte?
    Ihre österreichische Registrierung kann problematisch erscheinen, die E-Card kann sich verzögern oder Ihr Antrag kann abgelehnt werden.
  • Kann ich ohne E-Card ins Krankenhaus gehen?
    Ja, im österreichischen Gesundheitssystem können Sie sich gegen eine Gebühr untersuchen lassen, auch wenn Sie versichert sind, wenn Sie Ihre E-Card noch nicht erhalten haben. In diesem Fall beträgt die Erstattungsfrist normalerweise 1 Monat. Diese Frist ist jedoch nicht endgültig und kann je nach den Gepflogenheiten des Krankenhauses oder der Gesundheitseinrichtung variieren. In einigen Fällen kann die Erstattungsfrist kürzer oder länger sein.
  • Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich an das Gesundheitszentrum wenden, in dem Sie behandelt wurden, um genaue Informationen über die Erstattungsfrist zu erhalten. Sie können sich auch an die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) wenden, um Informationen über das Verfahren zu erhalten.
  • Benötige ich einen separaten Antrag für meine Familienmitglieder?
    Ja, Ehepartner und Kinder können über den Arbeitnehmer versichert werden. Allerdings muss ein separater Antrag bei dem Versicherungsträger gestellt werden, bei dem Sie Mitglied sind.

Die E-Card ist nicht nur eine Karte, sondern der Schlüssel zum Leben

Gehen Sie nicht davon aus, dass alles vorbei ist, sobald das Antragsverfahren für die Rot-Weiss-Rot-Karte abgeschlossen ist. Damit Ihr Leben in Österreich nachhaltig sein kann, müssen Sie vollständig in das Gesundheitssystem integriert sein.

Wenn Sie mit der Rot-Weiss-Rot-Karte ein neues Leben in Österreich beginnen, ist es für Ihre Lebensqualität entscheidend, sich rechtzeitig zur Krankenversicherung anzumelden und Ihre E-Card zu erhalten.

  • Nehmen Sie Ihre SSI-Ausreise in die Türkei rechtzeitig vor.
  • Prüfen Sie Ihren Versicherungsnachweis in Österreich.
  • Wenn die E-Card nicht ankommt, warten Sie nicht, sondern handeln Sie.
  • Beachten Sie, dass Sie bei Reisen in die Türkei den Urlaubskrankenschein und nicht die EHIC verwenden müssen.

Denken Sie daran: Die E-Card ist Ihr digitaler Schlüssel zum österreichischen Gesundheitssystem und die Garantie für Ihre Lebensqualität. Mit den richtigen und rechtzeitigen Verfahren können Sie diesen Schlüssel ohne Probleme erhalten!

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