Um in Österreich einen Beruf ausüben zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Ausbildungsnachweis. Damit Ihr Bewerbungsverfahren reibungslos abläuft, ist es wichtig zu wissen, ob Ihr Abschluss in Österreich anerkannt wird.
In einigen Berufen ist es obligatorisch, eine ausländische Ausbildung in Österreich offiziell anzuerkennen. Dieser Anerkennungsprozess wird Nostrifizierung genannt. Insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und einigen technischen Berufen kann eine Nostrifizierung erforderlich sein.
Bevor Sie sich bewerben, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob Ihr Beruf eine Nostrifizierung erfordert.
WELCHE BERUFSAUSBILDUNGSNACHWEISE WERDEN AKZEPTIERT?
Artikel 16 Gesellenbrief
Gesellenbriefe, die von den Berufsbildungszentren des Ministeriums für nationale Bildung im Rahmen von Artikel 16 des Berufsbildungsgesetzes Nr. 3308 ausgestellt wurden
Berufliche High-School-Diplome
Berufliches Gymnasium, berufliches und technisches anatolisches Gymnasium, anatolisches technisches Gymnasium, Tourismus- und Hotelfachschule usw. Diplome
Associate Degree-Diplome
2-jährige Universitäts- und Berufsschulabschlüsse
Undergraduate-Diplome
4-jährige Universitätsdiplome
Artikel 16 Gesellenbrief
Gesellenbrief, ausgestellt vom Ministerium für nationale Bildung Berufsbildungszentren im Rahmen von Artikel 16 des Berufsbildungsgesetzes Nr. 3308
Berufliche High-School-Diplome
Berufliches Gymnasium, Berufliches und technisches anatolisches Gymnasium, anatolisches technisches Gymnasium, Tourismus- und Hotelmanagement-Gymnasium usw.
Associate Degree-Diplome
2-jährige Universitäts- und Berufsschulabschlüsse
Undergraduate-Diplome
4-jährige Universitätsdiplome
FREMDSPRACHENZERTIFIKATE
Hinweis: International anerkannte Sprachzertifikate gemäß dem CEFR für Französisch, Spanisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch können ebenfalls als Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegt werden.