ANTRAGSVORAUSSETZUNGEN

Antrag

Bevor Sie sich für das österreichische Qualifizierte Einwanderungsprogramm bewerben, stellen Sie sicher, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen im Besitz eines Reisepasses sein und dürfen bei Ihrer Einreise in die EU keinen rechtlichen Hindernissen unterliegen.

Ihr Strafregister muss frei von Einträgen sein.

EIN ZERTIFIKAT/EIN DIPLOM UND EIN ZEUGNIS, AUS DEM HERAUSGEHT, DASS SIE MINDESTENS 2 JAHRE BERUFSBILDUNG GENOSSEN HABEN

DOKUMENTE, DIE IHRE ERFAHRUNGEN IM BEREICH DER BERUFLICHEN AUSBILDUNG BELEGEN

BERUFE MIT ARBEITSKRÄFTEMANGEL

IN ÖSTERREICH GESUCHTE BERUFE

Die österreichische Regierung veröffentlicht jedes Jahr eine Liste der Berufe mit Arbeitskräftemangel und informiert damit über Beschäftigungsmöglichkeiten.

Die für das Jahr 2025 veröffentlichte Liste der Berufe mit Arbeitskräftemangel umfasst sowohl landesweit relevante Berufe als auch Berufsgruppen, für die nur in bestimmten Bundesländern ein regionaler Arbeitskräftemangel besteht.

Berufe, die eine höhere Ausbildung erfordern, wie z. B. Informatiker, Arzt, Krankenschwester, Softwareentwickler, Elektroingenieur, Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur, Maschinenbauingenieur; Berufe, die handwerkliches Geschick und Erfahrung erfordern, wie z. B. Koch, Metzger, Dönermeister, Kebabmeister, Konditor-Bäcker, Automechaniker, Tischler, Maler, Schweißer, Elektriker, Dachdecker, Installateur, Stuckateur – auch Berufe, die Fachkenntnisse und Erfahrung erfordern, sind in dieser Liste enthalten!

BERUFE MIT ARBEITSKRÄFTEMANGEL FÜR QUALIFIZIERTE ARBEITNEHMER

PUNKTEWERTUNG

Rot-Weiss-Rot-Karte-Anträge werden anhand eines punktebasierten Systems bewertet.

Berufliche Ausbildung, Berufserfahrung, Fremdsprachenkenntnisse und Alter sind Faktoren, die die Gesamtpunktzahl bestimmen. Ein verbindliches Stellenangebot zu haben, ist einer der letzten und wichtigsten Schritte im Bewerbungsprozess.

Wenn Sie einer Berufsgruppe angehören, für die landesweit oder regional ein Arbeitskräftemangel besteht, reichen mindestens 55 Punkte für die Bewerbung aus.

Welche Kriterien bringen wie viele Punkte?

Anhand der folgenden Tabelle können Sie Ihre Stärken erkennen und feststellen, in welchen Bereichen Sie sich noch verbessern müssen.

WELCHE BERUFSBILDUNGSZEUGNISSE WERDEN AKZEPTIERT?

ANERKANNTE BERUFSBILDUNGSZEUGNISSE

16. MadArtikel 16 Gesellenbriefde Kalfalık Belgesi

Vom Ministerium für Nationale Bildung, Berufsbildungszentren, gemäß Artikel 16 des Berufsbildungsgesetzes Nr. 3308 ausgestellte Gesellenbriefe

Berufsschulabschlüsse

Berufsschule, Berufliche und Technische Anatolische Oberschule, Anatolische Technische Oberschule, Tourismus- und Hotelfachschule usw. Diplome

Associate Degrees

2-jährige Fachhochschulabschlüsse

Bachelor-Abschlüsse

4-jährige Hochschulabschlüsse

Fremdsprachenzertifikate

Punkte bringende Fremdsprachenzertifikate


DEUTSCHE SPRACHZERTIFIKATE


ENGLISCH-SPRACHZERTIFIKATE

Hinweis: Für die Sprachen Französisch, Spanisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch können ebenfalls international anerkannte Sprachzertifikate gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) als Nachweis der Sprachkenntnisse vorgelegt werden.

FÜR DEN ANTRAG ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

ANTRAGUNTERLAGEN

Berufsausbildungszeugnis & Diplom

Transkript (Notenübersicht)

SGK-Leistungsübersicht
Auf der Website „e-devlet“ wird unter dem Titel „SGK-Registrierung und Leistungsübersicht / Liste der Unternehmensbezeichnungen“ eine Suche durchgeführt. In den Suchergebnissen wird auf die Schaltfläche „Barcode-Dokument erstellen“ geklickt, woraufhin das erstellte Dokument als PDF-Datei gespeichert wird.

Arbeitsbescheinigung
Aus Ihren Arbeitsaufzeichnungen in Ihrem SGK-Leistungsauszug geht hervor, dass Sie in dem betreffenden Zeitraum in dem Berufsfeld, auf das sich Ihr Berufsbildungsnachweis bezieht, tätig waren. Dies muss durch ein vom Arbeitgeber ausgestelltes, mit Stempel und Unterschrift versehenes Dokument bestätigt werden.

Strafregisterauszug
Die Abfrage erfolgt über die e-Government-Plattform unter der Rubrik „Strafregisterauszug“. Auf dem angezeigten Bildschirm werden „Ausländisches Land (mit Übersetzung)“ als Art der Einrichtung, „Ohne Archivierung“ als Grund für die Ausstellung des Dokuments, „AMS“ als Ausstellungsort des Dokuments und „Deutsch“ als Sprache ausgewählt, woraufhin ein Dokument mit Barcode erstellt und als PDF gespeichert wird.

Mehrsprachiges Geburtsregisterformular (Formel A)
Die Abfrage erfolgt über die E-Government-Plattform unter dem Titel „Abfrage des mehrsprachigen Geburtsurkundenmusters (Formular A)“. Das Ergebnis wird als Dokument mit Barcode erstellt und als PDF gespeichert.

Eine Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses

Fremdsprachenzertifikate

Biometrisches Foto

  • Die Abmessungen sollten 35 mm Breite und 45 mm Höhe betragen.
  • Der Kopfumfang sollte vom Kinn bis zum Scheitel 36 mm betragen.
  • Es sollte nicht älter als 6 Monate sein.

Lebenslauf
Fachgebiet, persönliche Angaben, Kontaktdaten, Berufserfahrung, Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Fremdsprachenkenntnisse sollten enthalten sein. Der Lebenslauf sollte mit den vorgelegten Erfahrungs- und Ausbildungsnachweisen übereinstimmen. Er sollte kurz gehalten sein.

Wichtige Hinweise:

  • Die Dokumente müssen ordnungsgemäß gescannt und im PDF-Format übermittelt werden.
  • Nach Einreichung des Antrags kann das Österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) zusätzliche Unterlagen anfordern.
  • Die von Ihnen in Ihrem Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte vorgelegten Informationen und Unterlagen werden vom Österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) geprüft und bewertet. Diese Bewertung durch das AMS ist für alle weiteren Schritte maßgeblich.

ANTRAGSSVERFAHREN

Der erste Schritt für Arbeit und Aufenthalt in Österreich

In Österreich legal zu arbeiten und zu leben erfordert die Einhaltung eines offiziellen Verfahrens mit klaren Regeln. Ein reibungsloser Ablauf dieses Verfahrens ist nur möglich, wenn zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Schritte unternommen werden.

Als Primo Personal planen wir alle Schritte dieses Prozesses sorgfältig, damit unsere Kandidaten ihn sicher und mit möglichst wenig Stress absolvieren können. Wir begleiten sie bei jedem Schritt, von der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen über die Beantragung des Visums bis hin zur ersten Anmeldung in Österreich.

Im Folgenden können Sie Schritt für Schritt nachlesen, wie dieser Prozess abläuft.

Antragssvoraussetzungen

Um das Antragsverfahren einleiten zu können, muss der Bewerber die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Es dürfen keine rechtlichen Hindernisse für den Erhalt eines Reisepasses und die Ausreise in die

Europäische Union bestehen.

Das Führungszeugnis muss einwandfrei sein.

Er muss einen Beruf ausüben, der auf der Liste der Arbeitskräftemangelberufe steht.

Er muss seine berufliche Qualifikation durch ein beglaubigtes Dokument nachweisen.

Er muss mindestens 55 Punkte erreichen.

Er muss ein verbindliches Stellenangebot von einem Unternehmen in Österreich erhalten haben.

Vorbereitung der Unterlagen und Antragstellung

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind,
wird der Vertrag vorbereitet.
Die Vorauszahlung wird entgegengenommen.
Die Unterlagen des Bewerbers und des Arbeitgebers werden vollständig ausgefüllt.
Nach Abschluss dieser Schritte wird das offizielle Bewerbungsverfahren eingeleitet.

Bewertungsprozess

Die Anträge werden vom Österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) geprüft.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 8–10 Wochen.
In bestimmten Fällen kann die Behörde zusätzliche Unterlagen anfordern.
Nach der Genehmigung des Antrags leitet die österreichische Behörde das Aufenthaltsgenehmigungsschreiben an das österreichische Konsulat in der Türkei weiter.

D-Visum-Antrag und Reisevorbereitungen

Der Antrag für ein D-Visum wird über die VFS Global-Antragsstellen gestellt.
Nach der Antragstellung wird der Reisepass in der Regel innerhalb von 1 bis 1,5 Wochen an die Adresse des Antragstellers geliefert.
Nach Erhalt des Reisepasses legt der Antragsteller das Flugdatum fest und teilt diese Information Primo Personal mit.
Primo Personal organisiert den erforderlichen Termin für die Abnahme der Fingerabdrücke entsprechend dem mitgeteilten Datum.

Ankunft in Österreich und behördliche Formalitäten

Der Antragsteller muss sich innerhalb der ersten drei Werktage nach seiner Ankunft in Österreich bei der Meldebehörde anmelden (Meldezettel).
Am vereinbarten Termin werden beim Amt für Migration und Aufenthalt Fingerabdrücke genommen.
Nach der Abnahme der Fingerabdrücke wird der Termin für die Aushändigung der Karte per E-Mail mitgeteilt.
Der Antragsteller kann am angegebenen Termin die Rot-Weiss-Rot-Karte abholen und offiziell mit der Arbeit beginnen.